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   BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09   

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BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09 (https://dejure.org/2009,8557)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2009 - 10 B 17.09 (https://dejure.org/2009,8557)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 10 B 17.09 (https://dejure.org/2009,8557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache nur bei Benennung eines die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache nur bei Benennung eines die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09
    Wann dies der Fall ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteil vom 16. November 2000 BVerwG 9 C 6.00 BVerwGE 112, 185 zur wortgleichen Vorgängerregelung in § 51 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 AuslG 1990).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09
    2 1. Die behauptete Abweichung des Berufungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1999 BVerwG 9 C 31.98 (BVerwGE 109, 1) ist nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dargelegt.
  • VG Köln, 26.10.2023 - 22 L 1308/23
    EuGH, Urteil vom 6. Juli 2023 - C-8/22 -, juris, Rn. 61; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 B 17/09 -, juris, Rn. 4 m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 B 17/09 -, juris, Rn. 4 m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 B 17/09 -, juris, Rn. 4 m. w. N.

  • VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 7 S 10.30260

    Iran; Asylfolgeantrag; Asylantrag offensichtlich unbegründet

    Die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren führt aber nur dann zum Ausschluss, wenn im Einzelfall eine konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt wird; dies ist der Fall, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen (BVerwG vom 12.10.2009 - 10 B 17/09).

    Bei dieser Prognose sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, aber auch die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BVerwG vom 12.10.2009 - a.a.O.).

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrundeliegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (BVerwG vom 12.10.2009 - a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 17.06.2013 - 11 K 377/13

    Aufenthaltsgenehmigung für einen wegen Schleusertätigkeit vorbestraften Ausländer

    § 25 Abs. 3 S. 2 lit. d) AufenthG, der mit seiner Formulierung, "eine Gefahr für die Allgemeinheit", auf den nämlichen Ausschlussgrund hinsichtlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG verweist, erfordert schon nach seinem Wortlaut eine gegenwärtige (Wiederholungs-) Gefahr vergleichbarer Straftaten, die von dem Ausländer ausgeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2009 - 10 B 17/09 -, m.w.N.), wofür im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG

    Bei der Prognose, ob eine solche Wiederholung droht, sind im Rahmen der gebotenen Würdigung der Umstände des Einzelfalles zum einen die Schwere der konkreten Straftaten, die Umstände ihrer Begehung, die Höhe der verhängten Strafe sowie das Gewicht der bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter und zum anderen die Persönlichkeit des betreffenden Täters sowie seine Entwicklung und sonstigen Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v.12.10.2009 - 10 B 17/09 -, juris).

    Wenn der Senat auch nach der Entlassung des Klägers aus der Strafhaft unter Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung am 25. November 2010, bei der unter Inkaufnahme eines gewissen Restrisikos insbesondere Resozialisierungsgesichtspunkte und nicht so sehr ordnungsbehördliche Überlegungen zum Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten des Ausländers im Vordergrund stehen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.2009 - 10 B 17/09 -, aaO Rn 27), zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr für die Begehung vergleichbarer Gewaltdelikte, wie sie Gegenstand der Verurteilung durch das Landgericht Hannover gewesen waren, ausgeht, so vor allem deshalb, weil der Kläger sich ersichtlich im Bundesgebiet bisher nicht zu integrieren vermochte.

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08

    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 12.10.2009 - 10 B 17/09 -, juris) deshalb davon aus, dass die zur Auslegung der wortgleichen Vorgängerregelung in § 51 Abs. 3 (Satz 1) Alt. 2 AuslG entwickelten Grundsätze allgemein fort gelten und keiner gemeinschaftsrechtlichen Modifikation bedürfen.
  • VG Leipzig, 26.10.2022 - 8 K 414/21

    Irak: Rechtswidriger Widerruf des Flüchtlingsschutzes aufgrund begangener

    Bei dieser Prognose sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, aber auch die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Oktober 2 0 0 9 - 10 B 17.09-, juris Rn. 4).

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Oktober 2 0 0 9 - 10 B 17.09 -, juris 14.

  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347

    Der Widerruf der Asylanerkennung und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Denn jedenfalls liegen in der Person des Klägers die ein derartiges Ermessen ausschließenden Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 AufenthG - rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren sowie eine konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG U.v. 16.11.2000, 9 C 6/00; B.v. 12.10.2009, 10 B 17/09) - vor.

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (BVerwG B.v. 12.10.2009, 10 B 17/09).

  • VGH Hessen, 10.08.2011 - 6 A 95/10

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Wiederholungsgefahr bezüglich schwerwiegender

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrundeliegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (Urteil vom 16. November 2000 - 9 C 6.00 -, BVerwGE 112, 185, zu der Vorgängerregelung § 51 Abs. 3 AuslG; Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 B 17.09 -, juris).
  • VG Berlin, 04.12.2012 - 23 K 254.11

    Widerruf der Asylanerkennung nach strafgerichtlicher Verurteilung

    Eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen; die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Delikte genügt dagegen nicht (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 10 B 17.09 - juris, Rdnr. 4; BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - juris, Rdnr. 13 f.; OVG Münster, Urteil von 29. Juli 2008 - 15 A 620/07.A - juris, Rdnr. 32).

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrundeliegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2009, a.a.O., Rdnr. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 14 A 1884/20
    Alternative AufenthG nur Freiheitsstrafen nach Erwachsenenrecht, nicht hingegen Verurteilungen zu einer JugendstrafDer zum 17.3.2016 in Kraft getretene weitere Ausschlusstatbestend des § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG hat den insoweit von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verstandenen Anwendungsbereich unberührt gelassen (BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 4.00 -, BVerwGE 112, 180, und Beschluss vom 12.10.2009 - 10 B 17.09 -).

    Hierzu BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 4.00 -, juris, Rn. 7, und Beschluss vom 12.10.2009 - 10 B 17.09.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2015 - A 9 S 314/12

    Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung wegen Beteiligung an Zuwiderhandlungen

  • OVG Sachsen, 26.02.2013 - A 4 A 702/08

    Irak, Abschiebungsschutz, Sunnite, Turkmene, Provinz Tamim, Gruppenverfolgung,

  • VG Darmstadt, 04.07.2011 - 3 K 398/10

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter

  • VG Hamburg, 09.05.2023 - 10 A 1506/20

    Zur asylrechtlichen Relevanz der Doppelbestrafung im iranischen Strafrecht

  • BVerwG, 06.05.2011 - 10 B 30.10

    Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots bei Anordnung der Abschiebung

  • VGH Hessen, 19.04.2013 - 4 A 28/12
  • VG München, 26.01.2021 - M 31 S 20.33367

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag wegen Gefahr für die Allgemeinheit wegen

  • VG Trier, 06.10.2020 - 1 K 25/20

    Widerruf des Flüchtlingsstatus wegen vielfacher Straftaten

  • VG Magdeburg, 14.06.2019 - 7 B 226/19

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Jugendstrafe

  • VG Düsseldorf, 19.09.2012 - 26 K 977/11

    Asyl Widerruf Türkei Straftat Betäubungsmittel Gesamtstrafe Wiederholungsgefahr

  • VG Trier, 06.10.2020 - 1 K 942/20

    Rücknahme des subsidiären Schutzstatus wegen Betäubungsmittelkriminalität

  • VGH Hessen, 30.10.2012 - 6 A 1670/12

    Besonderer Ausweisungsschutz bei spezialpäventiv begründeter Ausweisung

  • VGH Hessen, 15.09.2010 - 5 A 1985/08

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Frist, Straftat,

  • VG Bremen, 22.11.2019 - 1 V 2577/19

    Asylrecht - Eilverfahren (Verfahren nach §§ 29a, 30 AsylG) / Libanon - Blutrache;

  • VG Köln, 14.09.2012 - 18 K 4555/10

    Irak Stadt Kirkuk Widerruf Änderung der Umstände Gefahr für die Sicherheit

  • VG Düsseldorf, 08.04.2011 - 26 K 6773/10

    Asyl Flüchtlingseigenschaft Widerruf Straftat Wiederholungsgefahr

  • VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821

    Asylrecht, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Widerruf der

  • VG München, 03.06.2022 - M 22 K 18.32695

    Asylrecht, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Widerruf der

  • VG Magdeburg, 06.05.2021 - 3 B 40/21

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nach rechtskräftiger Verurteilung zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 13 A 1144/12

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • VG Gelsenkirchen, 27.03.2012 - 14a K 794/11

    Asyl, Familienasyl, Gefahr für die Allgemeinheit, schwere Straftat, Sippenhaft,

  • VG Düsseldorf, 08.04.2011 - 26 K 2533/10

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Türkei, Abschiebungsverbot, Straftat, Gefahr für

  • VG München, 10.03.2011 - M 22 K 10.30078

    Herkunftsland:Afghanistan

  • VG Saarlouis, 08.11.2022 - 6 K 1377/20

    Türkei: Widerruf von Asyl und Flüchtlingseigenschaft bei begangenen schweren

  • VG München, 22.02.2022 - M 19 K 18.32494

    Irak: Widerruf wegen Wegfall der Verfolgungsgefahr für Jesiden in der Provinz

  • VG Regensburg, 07.10.2021 - RN 11 K 20.31983

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Saarlouis, 22.07.2021 - 6 K 197/19

    Türkei: Widerruf der Asylerkennung wegen Straftaten

  • VG München, 05.03.2020 - M 16 K 17.48052

    Familienflüchtlingsschutz bei Geburt des Kindes außerhalb des Herkunftslandes

  • VG Ansbach, 01.09.2011 - AN 5 K 11.00848

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus general- und spezialpräventiven

  • VG Düsseldorf, 10.05.2011 - 26 K 5134/10

    Asyl Widerruf Straftat Wiederholungsgefahr Abschiebungsverbot Vorschädigung

  • VG Arnsberg, 08.10.2010 - 12 K 902/10

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung im

  • VG München, 27.04.2022 - M 25 K 19.30700

    Afghanistan: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft eines zum christlichen Glauben

  • VG Regensburg, 09.08.2021 - RO 4 K 18.32906

    Erfolglose Klage gegen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Vergewaltigung

  • VG München, 27.01.2021 - M 6 K 19.33499

    Afghanistan: Widerruf wegen Straftat; weiterhin Wiederholungsgefahr ungeachtet

  • VG Ansbach, 04.11.2010 - AN 5 K 10.00982

    Ausweisung eines ukrainischen Staatsangehörigen

  • VG Frankfurt/Main, 29.08.2022 - 4 K 1967/22

    Pakistan: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen begangener schwerer sexueller

  • VG Trier, 01.09.2021 - 5 K 3400/20

    Somalia: Widerruf wegen Straftat; Veränderung der persönlichen Situation durch

  • VG Stade, 19.06.2014 - 1 A 1646/12

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung

  • VG Oldenburg, 18.02.2013 - 5 A 5296/12

    Ausschluss von Abschiebungsverbot; Drogendelikt; Flüchtlingsanerkennung;

  • VG Berlin, 31.01.2013 - 15 K 332.12

    Ausländerrecht: Befristung der Wirkungen der Ausweisung - Vater eines deutschen

  • VG München, 11.01.2010 - M 11 K 09.50293

    Somalia; Abschiebungsschutz; Widerruf; Strafurteil

  • VG Hamburg, 19.03.2013 - 11 A 181/09
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